Illustration: ein Einfamilienhaus an einer Straße mit Vorgarten, im Hintergrund Bäume und einen blauen Himmel in Abenddämmerung | Erbimmobilie

Was tun, wenn der Miterbe weder ausziehen noch verkaufen will?

Für viele Immobilienerben stellt sich die Frage, was mit der Immobilie geschehen soll. Erst recht, wenn es mehrere Erben gibt. Es fällt ihnen schwer, eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch dann droht die Zwangsversteigerung. Diese möchten Erben in der Regel vermeiden. Denn sie führt häufig zu finanziellen Einbußen. Ein Erfahrungsbericht.

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Martin L. war Miterbe einer Immobilie. Das Haus gehörte seinem Vater Thomas und dessen Bruder Frank. Dieser, also Martins Onkel, lebte seit mehreren Jahren allein in dem Haus. Martins Vater erhob nie Ansprüche. Im Grundbuch standen sowohl Thomas als auch Frank als Eigentümer. Dann erlitt Thomas einen tödlichen Unfall. Nun gehörte auch Martins Mutter Katharina zu den Erben. Zusammen bildeten Martin, Katharina und Frank eine Erbengemeinschaft.

Kein Testament

Martins Vater hinterließ kein Testament. Das verkomplizierte die Situation. Denn so griff die gesetzliche Erbfolge. Bereits Martins Großvater hatte kein Testament hinterlassen. Das Haus gehörte also zur Hälfte Thomas und zur Hälfte Frank. Nun teilten sich also Martin und seine Mutter nochmal die Hälfte der Immobilie.

Die Uneinigkeit

Für alle drei stellte sich die Frage, wie sie das Immobilienerbe aufteilen könnten. Martin und Katharina hätten die Immobilie gern verkauft. Denn der Erlös hätte sich einfacher teilen lassen. Frank wollte seine gewohnte Umgebung verständlicherweise nicht verlassen. Andererseits konnte er Martin und Katharina auch nicht auszahlen.

Die Zwangsversteigerung

Die Fronten verhärteten sich. Katharina ließ sich von einem Anwalt beraten. Dieser sagte ihr, dass jeder Erbe beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen kann, um eine Lösung für das Erbe zu erzwingen. Was er ihr nicht erzählte, war, dass eine Zwangsversteigerung im Falle einer Immobilie immer wieder zu finanziellen Einbußen führt. Nicht umsonst tummeln sich hier oft Schnäppchenjäger. Da Martin skeptisch war, googelte er, was bei einer Zwangsversteigerung auf sie zukommt. Auf mehreren Webseiten von Immobilienmaklern las er, dass sie dazu raten, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Die Lösung

Martin wandte sich an einen Qualitätsmakler aus seiner Region, der eine kostenlose und unverbindliche Beratung anbot. Dieser schlug vor, ein Gespräch mit allen drei Erben gemeinsam zu führen. Frank war natürlich skeptisch. Warum mit einem Makler sprechen? Er fürchtete, er solle zum Verkaufen gedrängt werden. Schließlich ließ er sich doch überzeugen.

Der Makler beriet sie zu ihren Möglichkeiten. Am Ende fanden sie tatsächlich eine Lösung, die alle Vorstellungen erfüllte. Sie entschieden sich für eine Immobilienverrentung. Sie verkauften die Immobilie, aber Frank ließ sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. So konnte der Verkaufserlös unter Katharina, Frank und Martin fair aufgeteilt werden und Frank konnte trotzdem im Haus wohnen bleiben. Alle drei waren froh, sich an einen Immobilienprofi gewandt zu haben.

Sie haben als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und sind unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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