Paar im Trennungsjahr sitzt auf dem Sofa. Die Frau schaut nachdenklich und wütend ihren Ehering an.

Scheidungsimmobilie: Einzug eines neuen Partners

Bei einer Scheidung gibt es oft Streitpunkte. Vor allem, wenn es um die Kinder oder die gemeinsame Immobilie geht. Möchte einer der Ex-Partner letztere auch mit einem neuen Partner weiter bewohnen, spitzt das die Situation weiter zu. Wie ist es möglich, dass der/die Neue mit einzieht und wie kann der Ex-Partner, der ausziehen soll, darauf reagieren?

Das ehemalige Paar hat verschiedene Möglichkeiten mit der Scheidungsimmobilie umzugehen. Vom Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen soll oder möchte. Doch egal wie man sich entscheidet, die Situation sollte nicht zu emotional belastet geklärt werden. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich, einen Makler als neutralen Mediator dazu zu holen, der sich mit allen Möglichkeiten auskennt und das Ex-Paar beraten kann. Die Wahl eines vertrauensvollen und kompetenten Maklers sollte aber auf jeden Fall zusammen getroffen werden. So kann keiner dem anderen vorwerfen, der Makler wäre parteiisch.

Den Anteil an der Immobilie überschreiben

Bei dieser Lösung übernimmt ein Partner die gemeinsame Wohnung oder das Haus als Alleineigentümer. Zunächst müssen sich beide Parteien darauf einigen, wer aus dem Grundbuch als Eigentümer ausgetragen werden soll. Ein anderes Problem stellt die Bank dar. Allerdings nur, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Gibt es nur noch einen Alleineigentümer, muss die Bank das Darlehen oder den Kredit auf den Ex-Partner anpassen, der in der Immobilie bleibt.

Die Bank kann an dieser Stelle verlangen, dass der Vertrag für den Kredit oder das Darlehen neu geschlossen wird. Damit wird der alte Vertrag früher als vereinbart aufgelöst. Achtung: es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die in der Regel sehr hoch ausfällt. Die Übertragung der Immobilie ist während und nach der Scheidung möglich. Passiert es währenddessen, bekommt der Ex-Partner, der nun nicht mehr im Grundbuch steht, ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.

Ausziehen und Nutzungsentschädigung erhalten

Während des Trennungsjahres ist der Einzug des neuen Partners nur zulässig, wenn der Noch-Ehegatte zugestimmt hat. Ist das der Fall, kann derjenige, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung vom in der Immobilie verbleibenden Partner verlangen. Diese Ausgleichszahlung muss aber angemessen sein. Dazu gibt es keine gesetzliche Festlegung. Eine angemessene Nutzungsentschädigung hängt vom individuellen Fall ab. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich außerdem je nachdem, ob das Trennungsjahr vorbei ist oder nicht.

Verkauf, Teilung oder Versteigerung der Immobilie

Ist der Ex-Partner nicht bereit auszuziehen, kann die Immobilie in zwei Wohnungen aufgeteilt werden, sofern möglich. Dafür muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. Kommt es auch hier nach dem Trennungsjahr zu keiner gemeinsamen Lösung, droht die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie oft unter Wert verkauft. Die bessere Lösung ist der einvernehmliche Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.

Gerade dann, wenn keine Erfahrung beim Immobilienverkauf vorhanden ist. Denn es können schnell Fehler entstehen, die Geld kosten sowie zum Rückkauf oder zu Rechtsstreitigkeiten führen können. In den meisten Fällen ist der Verkauf die beste Lösung. Das ist aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Immobilienprofi beraten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie während oder nach der Scheidung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Älteres Pärchen steht vor Haus und betrachtet Immobilienexposé | Immobilienbesichtigung

Wie bereitet man sich am besten auf Besichtigungen vor?

Der Verkauf Ihrer Immobilie steht kurz bevor. Die Vermarktung ist gestartet, Sie stehen in den Startlöchern. Was noch fehlt, ist ein solventer Käufer, der zum Haus passt und der vertrauensvoll ist. Um genau den zu finden, bedarf es eines Plans, damit die Besichtigungen so entspannt ablaufen wie Sie sich das wünschen. Bevor das Telefon anfängt zu klingeln und die ersten Interessenten auf der Matte stehen, sollten Sie sich darüber Gedanken gemacht haben.

Haus und Grundstück sollten noch mal so richtig herausgeputzt werden, damit sie sich von der besten Seite zeigen können. Denn auch beim Hauskauf entscheidet sich meist schon auf den ersten Blick, ob es die große Liebe wird oder eher ein Flop. Ist die Immobilie gut gepflegt und wird im optimalen Zustand präsentiert, kann das zu einem 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis führen.

Seien Sie selbst ihr kritischster Interessent

Stellen Sie sich am besten vor, Sie sind ein Kaufinteressent und besichtigen Ihre Immobilie. Ist alles sauber, stehen die Räume nicht zu voll und kann man durch die Fenster gucken? Schauen Sie zudem, ob Sie persönliche Gegenstände, die den Besucher ablenken könnten, weggeräumt haben und das benutzte Geschirr vom Frühstück in der Spülmaschine verschwunden ist. Investieren Sie zudem in die Behebung von kleineren Mängeln wie etwa einem kaputten Lichtschalter oder auffälligen Flecken an der Wand. Schauen Sie sich noch einmal um. Hält alles ihrem kritischen Blick stand? Noch schnell eine Tagesdecke über das Bett werfen und dann kann es losgehen.

Was mache ich, wenn sich zu viele Interessenten melden?

Schöne Immobilien sind rar und das kann dazu führen, dass Sie überflutet werden mit Terminanfragen und weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie. Viele fühlen sich schnell überfordert, wenn es darum geht, die Immobilie zu vermarkten, sie für die Besichtigungen schick zu machen und vor allem, die Termine zu koordinieren. Wenn Sie zudem beruflich acht Stunden oder mehr eingespannt sind, ist das kaum zu schaffen. Da sollten Sie sich an einen lokalen Profi-Makler wenden. Er vermarktet Ihre Immobilie nicht nur, er nimmt Ihnen das Besichtigungsmanagement komplett ab. Zudem weiß er, seriöse Interessenten von Besichtigungstouristen zu unterscheiden. Letztere sortiert er im Vorhinein aus.

Wie bereite ich mich auf die Besichtigungen vor?

Sie selbst müssen gar nicht mehr so viel tun. Allerdings sollten Sie alle Unterlagen parat und vollständig haben – Energieausweis, Grundrisse und die letzten Nebenkostenabrechnungen beispielsweise. Fragen können damit häufig schneller beantwortet werden oder entstehen erst gar nicht. Mängel sollten Sie auf keinen Fall verschweigen, sondern sogar am besten auf einer Mängelliste sammeln. Ihr Makler weiß, wie man diese dann so kommuniziert, dass sie sich nicht auf den Preis auswirken. Und auch, wenn die eben erwähnten Unterlagen fehlen, kann er diese für Sie vervollständigen und besorgen. So rundherum gut vorbereitet können Sie beruhigt in die Besichtigungsphase starten.

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und die Besichtigungen optimal durchzuführen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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