Haus im Klinkerbaustil eines Paares, dass sich in der Scheidung befindet und sich fragt, wie die Immobilie wie die Finanzierung in der Scheidung weitergehen soll.

Scheidung: und wie machen wir das mit der Immobilienfinanzierung?

Hat man in den gemeinsamen Jahren eine Immobilie erworben, geschah das meist mit der Zuhilfenahme eines Kredits. Trennt man sich dann oder lässt sich scheiden, bevor das Zuhause abbezahlt ist, wird es schwierig. Wie soll es mit der Finanzierung weitergehen?

Derjenige, der den Kredit aufgenommen hat, haftet auch für die Rückzahlung. Haben also beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet, haften auch beide für die Rückzahlung. Für die Bank hat es keine Bedeutung, ob man zusammen oder voneinander getrennt lebt.

Auch, wer im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, ist der Bank egal. Wer also auszieht und nicht im Grundbuch steht, muss ebenso die Raten weiterzahlen wie derjenige, der in der Immobilie wohnen bleibt. Daraus wird schnell eine doppelte Belastung, denn schließlich gilt es auch, für eine neue Bleibe die Miete zu zahlen.

Was ist eine Schuldhaftungsentlassung?

Es gibt eine Möglichkeit, sich von der Mithaftung befreien zu lassen: mit einer sogenannten Schuldhaftungsentlassung. Diese zu erreichen, ist allerdings nicht ganz einfach. Es muss sichergestellt werden, dass der verbleibende Kreditnehmer die restlichen Raten allein zahlen kann.

 Vermeiden Sie die Zwangsversteigerung

Kann man sich nicht einigen oder will den Kredit nicht mehr zurückzahlen, droht eine Zwangsversteigerung. Das sollten Sie unbedingt umschiffen, denn bei einer solchen wird die Immobilie schnell zum Schnäppchen und Sie bekommen viel weniger Geld als Sie dachten. Auch können Sie nicht mitentscheiden, wer Ihre Immobilie kauft.

Verkaufen oder doch behalten?

Immer wieder kommt es vor, dass einer der beiden Ex-Partner in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben möchte. Das bedeutet, dass er den anderen auszahlen muss. Das und die Übernahme des Kredits sind allerdings schnell zu viel für eine Person. Daher entscheiden sich viele dann doch für den Verkauf. Damit wird dann die Restschuld getilgt und mit ein bisschen Glück bleibt noch etwas für den Neustart übrig. Da es bei einem Immobilienverkauf in der Scheidung viel zu klären gibt und neben Vermarktung und Besichtigungsmanagement noch so Einiges mehr auf das Ex-Paar zukommt, sollte ein lokaler Qualitätsmakler beauftragt werden, der das alles übernimmt.

An die Vorfälligkeitsentschädigung denken

Wird eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und damit der Darlehensvertrag gekündigt, muss man der Bank eine Gebühr zahlen, und zwar die Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Kredithöhe, den Konditionen, der Laufzeit und dem Zinssatz.

Sie befinden sich in der Scheidung und suchen die beste Lösung für Ihre gemeinsame Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

Eine Hand tippt auf einem Taschenrechner auf einem Schreitbtisch mit einer Tasse, Papieren und einem Spielzeughaus - Immobilienkauf

Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen, wenn ich eine Immobilie kaufe?

Trotz schwieriger Zeiten bleibt es für viele Wunsch Nr. 1: der Erwerb einer Immobilie. Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis von Haus, Wohnung oder Grundstück schauen. Es kommen weitere Kosten auf Sie zu, die von Beginn an einberechnet werden sollten. Es geht um die sogenannten Kaufnebenkosten.

Erst einmal sind es diverse Steuern und Gebühren, die etwa beim Notar oder bei der Grundbuchumschreibung anfallen. Denken Sie auch an die Grunderwerbsteuer, die mit dem Kauf einer Immobilie fällig wird. Wenn der Verkäufer nicht die ganze Maklerprovision zahlt, müssen Sie die Hälfte davon zahlen. Die genannten vier Posten entsprechen jeweils einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises.

Welche Höhe an Nebenkosten muss ich einplanen?

Die prozentuale Höhe der Nebenkosten ist ganz unterschiedlich. So fallen für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und den Grundbucheintrag etwa zwei Prozent des Kaufpreises an.

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Preises. Während sie in Bayern und Sachsen mit 3,5% momentan am günstigsten ist, ist sie in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen mit 6,5 Prozent am höchsten.

Die zwischen Makler und Kunde individuell vereinbarte Maklerprovision beträgt jeweils für Verkäufer und Käufer maximal 3,57 Prozent des Kaufpreises. Weitere Kosten, die zu den Kaufnebenkosten zählen, fallen etwa bei Modernisierung, Sanierung, Renovierung oder Umzug an.

Wie berechne ich die Kaufnebenkosten?

Pauschal können die Nebenkosten nicht berechnet werden. Liegt der Kaufpreis bei 200.000 Euro, können die Notar- und Grundbuchgebühren mit 4.000 Euro angesetzt werden. 13.000 Euro Grunderwerbsteuer kommen hinzu, wenn sie 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Kommt jetzt noch die Maklerprovision von 3,57 Prozent hinzu, müssen 7.140 Euro addiert werden. Summa summarum belaufen sich die Kaufnebenkosten in diesem Fall auf 24.140 Euro. Das entspricht 12,07 Prozent des Kaufpreises.

Kalkulieren Sie die Kaufnebenkosten immer mit ein

Steht etwa eine umfangreiche Sanierung der Immobilie an, können die Nebenkosten bis zu 20 Prozent des Kaufpreises betragen. Im genannten Beispiel bei einer Immobilie, die 200.000 Euro kostet, können die Kaufnebenkosten bei 40.000 Euro liegen. Da die Banken in der Regel verlangen, dass die Nebenkosten mit Eigenkapital gestemmt werden, schauen Sie vor der Kaufzusage also ganz genau hin, mit was sie rechnen müssen.

Sie suchen eine Immobilie, die in Ihrem finanziellen Rahmen liegt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Gajus-Images /Depositphotos.com