Makler berechnet den Immobilienwert eines Kunden

Immobilienbewertung: darum besser mit Makler

 

Möchten Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten, muss im Vorfeld der Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ermittelt werden. Für Laien ist das jedoch professionell nicht machbar. Doch das hat Folgen. Welche sind das und warum ist eine professionelle Bewertung unbedingt notwendig?

Entscheiden sich Eigentümer gegen eine Immobilienbewertung durch einen Makler, liegt dass häufig daran, dass ohne Immobilienmakler verkauft werden soll. Warum? Oft geht es darum, Geld zu sparen oder man geht getreu dem Motto: „Selbst ist der Eigentümer“ davon aus, dass man es sicherlich auch allein hinbekommt.

Folgen einer fehlenden Wertermittlung durch einen Makler

Solche Eigentümer meinen, eine professionelle Immobilienbewertung bräuchte man nicht und lassen sich damit entweder Geld entgehen oder sorgen dafür, dass die Immobilie zum „Ladenhüter“ wird. Der Grund: fehlende Kenntnisse vom lokalen Immobilienmarkt und der reine Bezug auf eine Online-Bewertung, die lediglich zur preislichen Orientierung dient.

Diese beiden Aspekte führen zu einer falschen Vorstellung vom Immobilienwert. Zu hohe Angebotspreise schrecken Kaufinteressenten ab und verlängern so die Vermarktungszeit. Mit einem zu niedrig angesetzten Preis verkaufen Eigentümer unter Wert. Letzteres ist besonders dann ein Problem, wenn mit dem Verkaufserlös ein Darlehen getilgt werden muss oder die neue Immobilie und der Umzug finanziert werden soll.

Warum eine Online-Bewertung nicht zuverlässig genug ist

Bei einer Immobilienbewertung vom Qualitätsmakler wird die Immobilie auch vor Ort besichtigt. Das ist wichtig, da jede Immobilie individuell ist und der Wert auch vom Zustand und vielen anderen Faktoren abhängt. Das ist bei einer Immobilienbewertung im Internet nicht gegeben. Das Tool vergleicht lediglich anhand der Objektdaten die Verkaufspreise von ähnlichen Immobilien. Auf die individuellen Bewertungsfaktoren wird bei der Online-Bewertung nicht eingegangen.

Eine Immobilienbewertung unterliegt geprüften Richtlinien

Für die Immobilienbewertung gibt es gesetzliche Grundsätze, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgeschrieben sind. Darin sind alle drei Wertermittlungsverfahren und die jeweiligen Anwendungsbereiche genau aufgeführt. Außerdem ist die Berechnung des Immobilienwerts komplex.

Hier als Laie durchzublicken ist nur schwer möglich. Daher sind Eigentümer, auch wenn ohne Makler verkauft werden soll, auf dessen Markt- und Fachkenntnisse angewiesen. Ob es eine weitere Betreuung durch den Vermarktungsprofi geben soll, kann jeder nach einer individuellen Beratung selbst entscheiden.

Möchten Sie Immobilie professionell bewerten lassen. Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern dabei.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Auf einem Tisch steht ein Modell eines weißen Hauses mit rotem Dach, drumherum liegen unterschiedlich hohe Stapel Ein-Euro-Münzen | Erben auszahlen

Immobilienerbe: Miterben auszahlen, was muss ich beachten?

Wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt hat, gibt es immer mehrere Möglichkeiten, mit dem Erbe umzugehen. Oft kann sich einer der Miterben vorstellen, die Immobilie als Alleineigentümer zu bewohnen. Eine schöne Lösung, denn das Haus oder die Wohnung bleibt so in der Familie. Nur: zum einen müssen sich alle einig sein und zum anderen müssen die anderen Mitglieder ausgezahlt werden. Kein Problem, ich habe was auf dem Konto, denkt sich so mancher. Aber ist es wirklich so einfach?

Vorneweg: wirklich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen diesem Wunsch zustimmen. Kommt es zur Auszahlung, entspricht die Anteilssumme dem aktuellen Marktwert. Und nicht jeder Miterbe hat Anspruch auf die Auszahlung. Ist das so, kann sein Erbteil verkauft werden.

Wichtig: vor der Auszahlung über den Wert informieren

Bevor es zu einer Auszahlung kommt, sollte der Wert der Immobilie von einem Sachverständigen oder einem regionalen Makler professionell ermittelt werden. Der Profi wird die Bewertung nach einem geprüften Verfahren vornehmen. In Frage kommen Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren er nutzt, ist von der Immobilie abhängig.

Von welchen Summen kann man ausgehen?

Natürlich kommt es immer auf die Art und den Wert der Immobilie an, wie hoch die Auszahlungssummen sind. Besteht gerade eine große Nachfrage bei einem geringen Angebot und dementsprechend hohen Preisen, kann der Wert sehr hoch sein. Wer kein dickes finanzielles Polster hat, kann die Summen eventuell über ein Darlehen stemmen. Wenn er denn eines bekommt.

Die Entscheidung vertraglich festhalten

Wenn sich alle geeinigt haben, dass es einen Alleineigentümer geben wird, der die Anderen auszahlt, muss alles in einem Auseinandersetzungsvertrag niedergeschrieben werden. Alle Bedingungen und Details der Auseinandersetzung, das heißt der Auflösung der Erbengemeinschaft, werden dort festgehalten.

Wer hat Vorteile von einer Auszahlung?

Profitiert man von hohen Freibeträgen und weiteren steuerlichen Begünstigungen, ist eine Auszahlung finanziell vorteilhaft. Für Erben, die mehr Erbschaftssteuern und geringere Freibeträge zahlen müssen, ist der Verkauf der Immobilie allerdings vorteilhafter als eine Auszahlung.

Ein regionaler Profimakler kann am besten sagen, ob sich die Auszahlung der Miterben lohnt oder ob man eher einen Verkauf in Betracht ziehen sollte, von dessen Erlös alle etwas haben. Ein Makler kann auch einen Erbrechtsexperten aus seiner Region empfehlen. Gibt es Streit oder Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, kann er als Mediator zwischen den Parteien verhandeln und mit allen zusammen nach einer Lösung suchen. Fällt die Entscheidung für den Verkauf, wird er diesen Prozess als Vermarktungsprofi übernehmen.

Sie haben als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wollen wissen, was diese wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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