Vier Mitgleider einer Erbengemeinschaft | Erbengemeinschaft

Erfahrungsbericht: Erbengemeinschaft auflösen

Eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist nicht leicht – vor allem wenn mehrere Erben mit verschiedenen Interessen zusammenkommen, nicht leicht. Oft kommt es zu (gerichtlichen) Auseinandersetzungen. Auch noch Jahre später, wenn unbekannte Erben nicht berücksichtigt wurden. Christa K. erzählt uns ihre Erfahrung zum Umgang mit der Erbengemeinschaft, die sich nach dem Tod ihres Vaters bildete.

Mein Vater, den ich immer noch schmerzlich vermisse, verstarb vor einiger Zeit. Meine Mutter war bereits vor fünf Jahren von uns gegangen. Das kleine Mehrfamilienhaus, in dem meine Eltern als Eigentümer im Grundbuch standen, wurde nun weitervererbt. Zu Lebzeiten bewohnten sie selbst eine der Wohnungen. Die restlichen drei wurden vermietet. Da ich wusste, dass ich keine Schulden erben würde, nahm ich das Erbe an.

Viele Herausforderungen und offene Fragen

Dass ich Erbschaftssteuer zahlen musste, war mir bewusst. Doch als mein Bescheid für die Zahlung der Erbschaftssteuer schließlich ankam, fiel ich aus allen Wolken. Ich sollte trotz meines hohen Freibetrags mehr als 700.000 Euro an das Finanzamt überweisen. Geld, das ich nicht sofort zahlen konnte. Zudem erbte ich das Haus nicht allein. Um die Auseinandersetzung zu beginnen, traten ich und die anderen Erben in Kontakt. Dabei traf ich auch auf Verwandte, die ich fast nie zu Gesicht bekam.

Es dauerte nicht lange bis der erste Streit ausbrach. Mehr als einer wollte Alleineigentümer werden, um das Haus entweder zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen. Die Hauptfrage war also: was soll aus dem Haus meiner Eltern werden? Dieser Frage konnten wir aber erst nachgehen, nachdem klar war, dass wirklich alle Erben beisammen waren. Genau in diesem Punkt waren wir uns unsicher.

Die Suche nach den Unbekannten

Daher recherchierten wir, baten das Nachlassgericht weitere Erben zu ermitteln und entschlossen letztendlich einen Erbenermittler zu beauftragen. Das Ergebnis der Suche war besonders für mich sehr überraschend. Ich hatte einen älteren Halbbruder. Mit dieser Erkenntnis kamen viele Fragen und ein Mix an Emotionen bei mir auf. Doch bevor ich mich damit richtig befassen konnte, musste zuerst der Nachlass endgültig geregelt werden.

Eine einvernehmliche Lösung finden

Als vollständige Gemeinschaft wendeten wir uns nun wieder der Hauptfrage zu: Wer bekommt das Haus und was wird daraus? Damit wir diese Entscheidung ohne großen Familienzoff treffen konnten, beschlossen wir, uns gemeinsam auf einen Makler zu einigen, der uns unterstützen sollte.

Nach einer ausführlichen Beratung mit dem Makler und einigen Tagen Bedenkzeit, saßen wir wieder zusammen und trafen eine gemeinsame Entscheidung. Mein Onkel wurde Alleineigentümer und vermietete die Immobilie weiter. Die anderen Erbanteile zahlte er aus. So konnte ich die Erbschaftssteuer begleichen. Meine Tante zog in die Wohnung meiner Eltern. Am Ende war ich froh und stolz, dass wir die Sache ohne großen Familienzwist abschließen konnten. Auch wenn unsere Diskussionen ab und an etwas lauter ausfielen. Letztlich bin ich froh, dass eine fachkundige und vor allem unparteiische Person bei der Auseinandersetzung dabei gewesen ist. Mit meinem neuen großen Bruder treffe ich mich bis heute regelmäßig.

Haben Sie eine Immobilie geerbt und wissen nicht was damit passieren soll? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Illustration: ein Einfamilienhaus an einer Straße mit Vorgarten, im Hintergrund Bäume und einen blauen Himmel in Abenddämmerung | Erbimmobilie

Was tun, wenn der Miterbe weder ausziehen noch verkaufen will?

Für viele Immobilienerben stellt sich die Frage, was mit der Immobilie geschehen soll. Erst recht, wenn es mehrere Erben gibt. Es fällt ihnen schwer, eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch dann droht die Zwangsversteigerung. Diese möchten Erben in der Regel vermeiden. Denn sie führt häufig zu finanziellen Einbußen. Ein Erfahrungsbericht.

Martin L. war Miterbe einer Immobilie. Das Haus gehörte seinem Vater Thomas und dessen Bruder Frank. Dieser, also Martins Onkel, lebte seit mehreren Jahren allein in dem Haus. Martins Vater erhob nie Ansprüche. Im Grundbuch standen sowohl Thomas als auch Frank als Eigentümer. Dann erlitt Thomas einen tödlichen Unfall. Nun gehörte auch Martins Mutter Katharina zu den Erben. Zusammen bildeten Martin, Katharina und Frank eine Erbengemeinschaft.

Kein Testament

Martins Vater hinterließ kein Testament. Das verkomplizierte die Situation. Denn so griff die gesetzliche Erbfolge. Bereits Martins Großvater hatte kein Testament hinterlassen. Das Haus gehörte also zur Hälfte Thomas und zur Hälfte Frank. Nun teilten sich also Martin und seine Mutter nochmal die Hälfte der Immobilie.

Die Uneinigkeit

Für alle drei stellte sich die Frage, wie sie das Immobilienerbe aufteilen könnten. Martin und Katharina hätten die Immobilie gern verkauft. Denn der Erlös hätte sich einfacher teilen lassen. Frank wollte seine gewohnte Umgebung verständlicherweise nicht verlassen. Andererseits konnte er Martin und Katharina auch nicht auszahlen.

Die Zwangsversteigerung

Die Fronten verhärteten sich. Katharina ließ sich von einem Anwalt beraten. Dieser sagte ihr, dass jeder Erbe beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen kann, um eine Lösung für das Erbe zu erzwingen. Was er ihr nicht erzählte, war, dass eine Zwangsversteigerung im Falle einer Immobilie immer wieder zu finanziellen Einbußen führt. Nicht umsonst tummeln sich hier oft Schnäppchenjäger. Da Martin skeptisch war, googelte er, was bei einer Zwangsversteigerung auf sie zukommt. Auf mehreren Webseiten von Immobilienmaklern las er, dass sie dazu raten, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Die Lösung

Martin wandte sich an einen Qualitätsmakler aus seiner Region, der eine kostenlose und unverbindliche Beratung anbot. Dieser schlug vor, ein Gespräch mit allen drei Erben gemeinsam zu führen. Frank war natürlich skeptisch. Warum mit einem Makler sprechen? Er fürchtete, er solle zum Verkaufen gedrängt werden. Schließlich ließ er sich doch überzeugen.

Der Makler beriet sie zu ihren Möglichkeiten. Am Ende fanden sie tatsächlich eine Lösung, die alle Vorstellungen erfüllte. Sie entschieden sich für eine Immobilienverrentung. Sie verkauften die Immobilie, aber Frank ließ sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. So konnte der Verkaufserlös unter Katharina, Frank und Martin fair aufgeteilt werden und Frank konnte trotzdem im Haus wohnen bleiben. Alle drei waren froh, sich an einen Immobilienprofi gewandt zu haben.

Sie haben als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und sind unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Gerümpel in einer Wohnung | Entrümpeln

Alles neu macht der Mai: Wohnung entrümpeln

Ein Umzug, mehr Platz für Neues oder eine Haushaltsauflösung nach einem Erbe: Gründe für eine Entrümpelung gibt es viele. Wenn es nur darum geht, ein paar Sachen auszusortieren oder ein altes Sofa zum Sperrmüll zu geben, schafft man das noch allein. Geht es aber um die Entrümpelung einer ganzen Wohnung oder eines Hauses, braucht es Hilfe. Im Internet tummeln sich die Angebote – wie soll man da ein seriöses Unternehmen finden?

Zunächst sollten Sie schauen, was Sie allein schaffen und wobei Sie wirklich professionelle Hilfe benötigen. Sind Sie fit genug, um große Gegenstände, Kisten und Möbel tragen zu können? Kann Ihnen jemand helfen? Ein Einfamilienhaus vom Dachboden bis zum Keller auszuräumen und alles abzutransportieren, kostet einen hohen zeitlichen und auch körperlichen Aufwand. Wahrscheinlich werden Sie schnell merken: ein professionelles Entrümpelungsunternehmen zu beauftragen, ist die bessere Wahl.

Bereiten Sie sich gut vor

Soll die Wohnung eines Verwandten aufgelöst werden, schauen Sie vorher genau, was Sie behalten möchten oder ob es Wertgegenstände gibt, die gewinnbringend verkauft werden können. Sind Sie sich unsicher, ob Kunst, Schmuck oder Sammlungen etwas wert sind, ziehen Sie einen Experten zu Rate. Wenn Sie selbst einen Teil dieser Vorbereitungen erledigen, können Sie die Kosten für ein Entrümpelungsunternehmen im Vorhinein etwas reduzieren.

Wie finde ich einen guten Entrümpeler?

Haben Sie eine Auswahl von Unternehmen getroffen, holen Sie sich am besten von jedem ein Angebot ein. Wenn Sie die Angebote vergleichen, achten Sie nicht nur auf den Preis. Auch eine transparente Kommunikation des Anbieters ist wichtig. Seriöse Entrümpelungsunternehmen werden Ihnen zunächst einen kostenlosen Besichtigungstermin vorschlagen, bei dem der tatsächliche Aufwand genau berechnet wird. Im schriftlichen Angebot sollte ein Festpreis enthalten sein. Bei einem Kostenvoranschlag hingegen darf der Endpreis bis zu 20 Prozent höher liegen. Weiter wichtig: der Anbieter sollte auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben.

Was kostet eine Entrümpelung?

Der Preis, den eine Entrümpelungsfirma festsetzt, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Für eine ungefähre Vorstellung der Größenordnung: pro Zimmer werden etwa 500 Euro angesetzt. Bedenken Sie aber, dass das stark variieren kann. Es kommt schließlich auf die Menge der zu entrümpelnden Dinge an. Die Lage der Immobilie, die Dauer des Anfahrtwegs, Parkmöglichkeiten, gibt es einen Fahrstuhl – all das und noch mehr sind Punkte, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. Viele Unternehmen geben an, dass sie verwertbares Inventar anrechnen. Das bedeutet, dass sich die Kosten reduzieren, weil die Entrümpelungsfirma einen Teil der Möbel und Gegenstände als verwertbar einschätzt.

Sie müssen eine Immobilie entrümpeln und sind sich unsicher, was Sie danach damit machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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