Maklerin zeigt jungen Paar eine Immobilie

Gut vorbereitet: Ein eindrucksvolles Exposé erleichtert den Verkauf

Um ein Haus in kurzer Zeit und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es wichtig, es richtig zu bewerben. Profimakler nutzen hierfür unter anderem das Exposé. Um die gewünschte Zielgruppe anzusprechen, muss es auf diese abgestimmt sein. Denn ohne ein aussagekräftiges Exposé enden einige zeitraubende Besichtigungen mit Sätzen wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Doch was gehört alles zu einem sehr guten Exposé?  

Jeder Immobilienverkäufer wird merken, dass sich ein Haus- oder Wohnungsverkauf in die Länge ziehen kann. Um nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen, sollte vor der zeitintensiven Besichtigungsphase ein professionelles Exposé erstellt werden.

Was muss im Exposé enthalten sein?

Ein Exposé enthält Elemente und wichtige Informationen rund um die zu verkaufende Immobilie. Auch die Vorzüge und Besonderheiten müssen für den Kaufinteressenten klar erkennbar sein. Angaben die auf keinen Fall fehlen dürfen, sind beispielsweise die Lage, Eckdaten zur Grundstücks- und Immobiliengröße, Informationen zur Ausstattung, zum Bau und natürlich die Daten des Energieausweises. Das sind aber nur einige Angaben und Informationen, die zu einem Exposé gehören. Wer eine genaue Übersicht braucht, welche Eckpunkte neben den Pflichtangaben im individuellen Fall benötigt werden, sollte sich an einen Profimakler wenden, der sich im Berufsalltag regelmäßig damit beschäftigt.

Natürlich dürfen auch auf keinen Fall Bilder der Innenausstattung und der Außenanlage fehlen. Hierbei sind eine exzellente Auflösung, die richtigen Lichtverhältnisse, der perfekte Fokus und eine optimale Perspektive wichtig. Aber zu einem sehr guten und professionellen Foto gehört noch einiges mehr. Außerdem ist es sinnvoll, den Blick des potentiellen Käufers für jedes Motiv im Hinterkopf zu haben. Neben Fotos kann es sich auch lohnen, eine virtuelle 360-Grad-Tour für das Online-Exposé zu erstellen.

Warum ein Exposé vom Makler?

Um das ganze ansprechend zu gestalten, sollte ein Experte alle grafischen Elemente anfertigen. Denn der hat die technische Ausrüstung und das Wissen, um ein visuell sehr gutes Ergebnis zu erzielen. Fast alle Profimakler bieten die Erstellung professioneller Immobilienfotos, mit samt Drohnenaufnahmen, und eine 360-Grad-Besichtigung an. Der Vorteil für Eigentümer, die den Verkauf planen, ist eindeutig: eine bessere Qualität der grafischen Elemente und keine hohen Kosten für die teure technische Ausstattung.

Aber die hohen Beschaffungskosten für die einmalige Verwendung der Ausrüstung, sowie die bessere Bild- und Videoqualität sind nur ein Aspekt. Denn auch das Schreiben guter und ansprechender Texte muss gekonnt sein. Zudem ist das Erstellen des Exposés zeitaufwendig.

Ein professionelles Exposé steigert zudem die Chance schneller einen passenden Käufer zu finden. Denn Makler können noch vor dem Besichtigungsprozess herausfiltern, bei wem sich der Zeitaufwand lohnt und wer lediglich ein Besichtigungstourist ist.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com

Verschiedene Kuchenstücke auf einem Teller | Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft auflösen – wie geht das?

Sie haben eine ansprechende Immobilie geerbt, die auch noch etwas wert ist? Herzlichen Glückwunsch! Aber Sie müssen das Erbe teilen, weil Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind? Was sich erst einmal schwierig anhört, weil man mehrere Vorstellungen unter einen Hut bekommen muss, ist mit einer professionellen Vorbereitung gut beraten.

Soll die Immobilie verkauft werden? Oder vermietet? Oder will ein Mitglied der Erbengemeinschaft in der Immobilie wohnen und die anderen auszahlen? Diese Fragen gilt es, zusammen zu beantworten. Mit unserem Überblick zur Auflösung einer Erbengemeinschaft sind Sie noch vor den ersten Gesprächen mit den Miterben gut informiert, was es zu beachten gibt.

Was macht man bei einer Erbimmobilie als erstes?

Zunächst sollten Sie sich zusammen auf einen Immobilienmakler einigen, der eine Bewertung der Immobilie vornimmt. Erst mit einer professionellen Wertermittlung haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel die Immobilie wirklich wert ist. Der Entscheidung, ob die Immobilie mit Sicht auf einen hohen Erlös verkauft oder aber vermietet wird, kommen Sie so schon ein Stück näher. Auch die Eigennutzung bleibt als Möglichkeit am Horizont.

Sind alle Miterben bekannt?

Bevor Sie in die Verhandlungen gehen, muss die Erbengemeinschaft komplett sein. Jeder Miterbe kann nur über seinen eigenen Erbteil verfügen, nicht über den eines anderen. Zudem können Sie nur alle zusammen entscheiden, was mit Ihrem Erbe passieren soll. Heißt erstmal, dass alle Miterben ausfindig gemacht werden müssen. Das kann schon mal schwierig werden, wenn es sich um entfernte Verwandte handelt, die keiner Ihrer Kernverwandtschaft kennt. Wer sich unsicher ist, ob alle Erben bekannt sind, kann einen Erbermittler beauftragen, der nach weiteren Erben sucht.

Gibt es ein Testament?

Hat der Erblasser ein Testament verfasst und zudem verfügt, dass ein Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft führt, muss dieser allen Punkten der Auflösung zustimmen. Außerdem muss er den Willen des Erblassers berücksichtigen.

Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?

Es sollte Ihr Ziel sein, die Auflösung einvernehmlich zu gestalten. Dies kann durch einen Vertrag entstehen. In einer Auseinandersetzungsvereinbarung wird festgehalten, wie das Erbe aufgeteilt wird. Dazu ist es wichtig, dass geklärt ist, was zum Nachlass gehört und dass alle Verbindlichkeiten erfüllt wurden. Wichtig ist es zudem, dass der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot veranlasst hat. Sollten sich alle auf einen Verkauf geeinigt haben, ist ein lokaler Makler Ihr nächster Ansprechpartner. Er wird sich um alles Weitere kümmern.

Was tun, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt?

Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft kann nur über seinen Erbteil verfügen. Verkauft man seinen Teil an jemand anders, kann dieser natürlich darüber verfügen. Sollte das keine Lösung sein und es kommt gar zum Streit ist der letzte Ausweg eine Auseinandersetzungsklage. Egal, wozu es kommt: es ist immer gut, im Fall einer Erbimmobilie einen Experten wie einen lokalen Profimakler mit an Bord zu holen.

Haben Sie mit mehreren Erben eine Immobilie geerbt? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Wir unterstützen Sie gerne.

 

 

Wissensdurst noch nicht gestillt?

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbrecht/testamentsvollstrecker/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ra3m_ /depositphotos.com